Welche Landtoiletten bleiben verboten: Regeländerungen ab 1. März
Ich würde gerne Artikel schreiben, die dem Auge und der Seele gefallen, aber dafür bietet das Leben bisher nicht so viele Gründe. Vor kurzem hat unser Gesetzgeber "Freunde gefunden" und neue Regeln für die Installation von Toiletten vom Typ "Plumpsklo" in den Land- (dh SNT) und Vorort- (dh IZhS) Abschnitten eingeführt.
Von nun an sollte die eklige Stelle nicht näher als 2 Meter vom Zaun des Nachbarn und nicht näher als 12 Meter vom benachbarten Wohnhaus entfernt sein.
Und hier passiert ein Hinterhalt: Wer sowjetische Grundstücke von 4 - 6 Hektar aus dem Bau eines Hauses hat, hat manchmal nicht einmal Land frei. Petersilie ist nirgendwo anzubringen. Wo soll die Toilette "einkleben" und die Standard 12 Meter vom Nachbarhaus einhalten?
Glauben Sie, dass alles auf die im Bild oben gezeigten Abmessungen beschränkt ist? Egal wie es ist!
Der Gesetzgeber führt eine weitere Einschränkung ein: Ab sofort ist es verboten, sich näher als 8 Meter von einem Brunnen und 50 Meter von einer Straßenpumpe oder einer natürlichen Quelle zu entlasten.
Das Prinzip, nach dem sich die Beamten bei Toiletten- und Wasserangelegenheiten leiten ließen, ist einfach und unkompliziert. Aber nach welcher Logik sie die Höhe einer Geldstrafe für einen Verstoß von 1-2 Tausend Rubel zugewiesen haben, ist nicht ganz klar. Es bestehen vielmehr keine Ansprüche auf die Höhe. Die Hauptbeschwerde ist, dass die Geldstrafe sogar jede Woche "gelötet" werden kann - bis die Verstöße vollständig beseitigt sind.
Statt Schlussfolgerung
Der Artikel hinterließ mehr Fragen als Antworten, aber vorgewarnt bedeutet gewappnet. Ich bin offen für deine Fragen in den Kommentaren, frag - lass uns reden!