Die Bewohner von St. Petersburg durften die Verglasung auf den Balkonen nicht abreißen! Es ist schön, wenn sich die Behörden um Menschen kümmern!)
Kulturhauptstadt Russlands! So heißt St. Petersburg! Und der Name scheint schön zu sein! Dies hat jedoch einige Nachteile. Hauptsächlich für Leute, die in St. Petersburg leben! Die Kulturhauptstadt muss doch schön sein! Fassaden sollten der Idee der Entwickler entsprechen. Und Balkone, die laut Projekt nicht verglast wurden, sollten nicht verglast bleiben. Solche Forderungen wurden plötzlich an die Einwohner von St. Petersburg gestellt.
Beamte und Verwaltungsgesellschaften forderten von den Bewohnern der Stadt, die verglasten Fenster auf den Balkonen zu entfernen! Darüber hinaus forderten sie in vielen Fällen den Abriss der Verglasung, die vor einigen Jahren in Wohnungen entstanden war, in denen mehrere Eigentümer gewechselt haben... Meine Freunde haben es gesehen! Der Fall ist vor Gericht gekommen!
Aber gestern geschah ein Wunder!) Am 10. März verabschiedete die gesetzgebende Versammlung ein Gesetz über "Balkonamnestie". Der Gesetzentwurf wurde in St. Petersburg geprüft, genehmigt und verabschiedet.
Was gibt uns die neue Rechnung?
Das Gesetz über den Kodex für Verwaltungsverstöße wurde geändert. Jetzt ist es verboten, gegen "Glaser" Geldbußen zu verhängen.
Tolle Neuigkeiten, nicht wahr?! Wir werden nicht bestraft!)) Die Verglasung von Balkonen und Loggien, die vor dem 1. Januar 2021 vorgenommen wurde, gilt nicht mehr als unbefugt. Jetzt kann niemand mehr "auf den Grund gehen". Es gibt keine verwaltungsrechtlichen Sanktionen, Geldstrafen oder Gerichtsverfahren!
Es gibt eine weitere Änderung, die Ende 2020 an den Regeln zur Verbesserung von St. Petersburg vorgenommen wurde.
Sie berührte auch die Fassaden, Balkone und Loggien. Dieses Dekret verbietet es den Eigentümern von Wohnungen in mehrstöckigen Gebäuden, Balkone und Loggien in Ordnung zu bringen, die von Beamten erfunden wurden. Das heißt, Verwaltungsgesellschaften und Behörden haben jetzt kein Recht mehr, Menschen zu zwingen, das Erscheinungsbild von Balkonen und Loggien in die von den Designern erstellten Projekte einzubringen. Sie können nicht gezwungen werden, Verglasungen abzureißen oder Strukturen abzubauen. Darf alles so lassen wie es ist!
Sie ließen die Menschen in St. Petersburg allein! Und das sind sehr gute Nachrichten!
Die Verglasung und Änderungen in der Gestaltung von Balkonen und Loggien, die ab dem 1. Januar 2021 durchgeführt werden, müssen jedoch unbedingt genehmigt werden.